Mitsingen

Sie singen gerne und suchen eine Gemeinschaft? Der Erfurter Männerchor 1890 e.V. freut sich über neue Stimmen in allen Stimmlagen – vom Ersten Tenor bis zum Zweiten Bass.

Wie werde ich Mitglied?

Jeder Interessent kann sich bei einem Vorstandsmitglied anmelden und als Gast an unseren Proben teilnehmen:

  • Wann: Montags ab 19:00 Uhr
  • Wo: Gildehaus am Fischmarkt, Erfurt

Nach einer angemessenen Probezeit, in der der Kandidat und die Sängergemeinschaft prüfen, ob sie zueinander passen, kann der neue Sänger in würdiger Form in den Verein aufgenommen werden. Erst dann beginnt auch die Beitragspflicht.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!

Adventskonzert 2018 in der Thomaskirche zu Erfurt
Adventskonzert 2018 in der Thomaskirche zu Erfurt (gemeinsam mit dem Erfurter Lehrerchor) [Bildnachweis: (c) EMC1890]

Mitgliedschaft im Erfurter Männerchor – Auszüge aus der Vereinssatzung

§ 2.1 Aktive Mitglieder

Aktives Mitglied kann jeder sangesfreudige und stimmlich ausreichend talentierte Mann ab 16 Jahren werden, der freiwillig diese Satzung anerkennt und die eingegangenen Verpflichtungen zur aktiven Chortätigkeit gewissenhaft und pünktlich erfüllt.

§ 2.2 Fördernde Mitglieder

Mitglieder, die aus besonderen Gründen zeitweilig oder ständig nicht bzw. nicht mehr an den Singstunden und öffentlichen Auftritten teilnehmen können (Alter, Gesundheit, Ausbildung, Wehrdienst u. a.), nehmen am Vereinsleben als fördernde Mitglieder teil. Förderndes Mitglied kann auch jede natürliche oder juristische Person werden, die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selbst im Erfurter Männerchor zu singen.

§ 2.3 Freunde und Gönner

Natürliche oder juristische Personen, die mit einem finanziellen Beitrag von mindestens 3 Euro monatlich den Verein unterstützen und am Vereinsleben teilnehmen wollen, jedoch keine wahlberechtigten Mitglieder sind, werden Freunde und Gönner des Vereins.

§ 2.4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit Beschluss des Vorstandes auf Antrag des Sängers. Die Vorbereitung der Mitgliedschaft durch Test und Probezeit ist in der Geschäftsordnung des Vereins geregelt. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Streichung.